- 1 Geltungsbereich
- Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht
an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere
Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von
unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die
Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
- 2 Angebot
- Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb
von 2 Wochen annehmen.
- An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns
Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als
“vertraulich” bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer aus
drücklichen schriftlichen Zustimmung. Abbildungen können von Artikeln abweichen.
- Der Mindestbestellwert für Wiederverkäufer beträgt 50,00 Euro.
- Konstruktionsbedingte Änderungen behalten wir uns ohne vorherige Benachrichtigung vor.
- 3 Zahlungsbedingungen
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise “ab Lager
Zaltbommel”, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher
Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Rechnungen und Lieferungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum minus
2 Prozent Skonto bzw. 30 Tagen rein netto zu zahlen.
- Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nicht zu.
- Vertreter sind zum Inkasso von Rechnungen nicht berechtigt.
- 4 Lieferzeit und Annahmeverzug
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen
voraus.
- Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
vorbehalten.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den
Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.
- 5 Gefahrenübergang – Verpackungskosten
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung “ab Lager Zaltbommel”,
vereinbart.
- Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
- Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung
eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
- Ab 100,00 Euro Warenwert erfolgt die Lieferung verpackungs- und portofrei. Ausgenommen
hiervon sind Warenlieferungen mit einem Gesamtgewicht von über 30 kg und Lieferungen an
Wiederverkäufern.
- 6 Mängelhaftung und Rücksendungen
- Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Mängelrügen sind für uns nur dann beachtlich, wenn sie bis zum achten Tage nach Empfang
der Ware durch den Käufer bei uns eingegangen sind.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich
von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab
Gefahrenübergang.
- Rücksendungen (Retouren) müssen grundsätzlich frei Haus abgefertigt werden. Unfreie
Rücksendungen gehen annahmeverweigert an den Absender zurück.
- 7 Gesamthaftung
- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht
auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger
Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß
- 823 BGB.
- Die Begrenzung nach Abs. 1. gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz
des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
- Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt
dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- 8 Eigentumsvorbehaltssicherung
- Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem
Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der
Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der
Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des
Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
- Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in
der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771
ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
- Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen;
er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich
MWSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine
Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder
nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der
Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen,
solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber
dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen
und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
- Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns
vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet,
so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Kaufsache (Faktur-Endbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt
im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
- Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt,
so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Kaufsache (Faktur-Endbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten
Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass
die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde
uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum
oder Miteigentum für uns.
- Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab,
die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit
freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen
um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
- Uns steht wegen der Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund
des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann
auch wegen Forderungen aus früheren Lieferungen, Arbeiten und sonstigen Leistungen geltend
gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für
sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit
diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem
Auftraggeber gehört.
- 9 Sonstige Vereinbarungen
- Mündliche Absprachen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
- Lieferungen, die nicht aus unserem Produktkatalog stammen (Sonderbeschaffungen), sind von
einer Rücknahme oder Umtausch ausdrücklich ausgeschlossen.
- Bei Falschbestellung berechnen wir 15 % Rücknahme- / Bearbeitungsgebühr, jedoch
mindestens 10,00 Euro netto.
- 10 Gerichtsstand – Erfüllungsort
- Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch
berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist aus
geschlossen.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz
Erfüllungsort.
MÜLLER-WERKZEUG BENELUX BV
Automotive Speciaal Gereedschap
Toepadweg 4
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Directeur: Arnold van Eeuwijk
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vorheriger schriftlicher Zustimmung des Herausgebers.
Konstruktionsbedingte Änderungen behalten wir uns ohne vorherige Benachrichtigung vor.
Abbildungen können von Artikeln abweichen.
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